Abgas: kein Problem mehr mit GuzziDiag! Kannst´ runterschrauben das co bis dir selbst luftkurorte das Abgas abkaufen
Reifenbindung / Reifenfreigaben
- DiLo
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben
Abgas: kein Problem mehr mit GuzziDiag! Kannst´ runterschrauben das co bis dir selbst luftkurorte das Abgas abkaufen
- friedrich.apel
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben
Hallo,
Kleine Überraschung beim Tüv oder doch nur Abzocke der Ahnungslosen!
Seit ewigen Zeiten fahre ich mit meiner V11 Sport und den Brigestone BT021F/R Sport Touring zum TÜV!
Bisher mit der Unbedenklichkeitsbescheiningung ohne Probleme!
heute jedoch : Kein Verlass mehr auf die Bescheinigungen oder die Betriebserlaubniss !
Neues Gesetz , Reifengrösse muss eingetragen sein!
nochmal 34,- Euronen hinzu!
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- Dottore G.
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben
Welcher TÜV und wo?
Gruß, Dieter.
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- DiLo
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben
Ich versteh die Welt nicht mehr. Ja sind wir denn nur noch von Kölnern .... Bzw. Jecken umgeben?
Wie bist Du denn ohne M+S Kennung zum TÜV gekommen
Wie bist Du denn ohne M+S Kennung zum TÜV gekommen
- Dottore G.
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben
Wo kein Schnee liegt,ist auch Schräglage möglich.
Gruß vom Winterfahrer,wenn auch nicht mit Guzzi aber auf Sommerreifen.
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Auch schöne Dinge können manchmal schmutzig sein.
Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben
Ist die Regelung nicht genau so alt wie die Erfindung des Kraftfahrzeugs oder meinetwegen auch wie die Einführung der Verkehrskontrollen?friedrich.apel hat geschrieben: ... Neues Gesetz , Reifengrösse muss eingetragen sein! ...
Hubert
"Blöde Entscheidungen ergeben oft die besten Stories!"
- DiLo
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben
Nun ja ... wenn man sich die Reifenbindung austragen lässt.... sollte tatsächlich noch die Reifengrösse drinne stehen.
Dennoch, bei Reifenfreigabe durch den Pneu-Lieferanten ist das Sesselpupserei.
Dennoch, bei Reifenfreigabe durch den Pneu-Lieferanten ist das Sesselpupserei.
-
Bluesbiker
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben
Moin,
also:
zu meiner V11, Type: KT, Variant: B, Version: 01, Rahmennummer: XXXXXXX, gehört das von MOTO GUZZI S.p.A - Via E.V. Parodi, 57 - 23826 Mandello del Lario (LC)-ITALIA, erstellte
"EC Certificate of Conformity", No.: 169118,
abgestempelt vom LRA Bayreuth, am 23.Aug. 2006, zur Erstzulassung.
Bezüglich der Bereifung stehen drei Reifengrößen drin: 120/70-ZR17 (58W), 170/60-ZR17 (72W) sowie 180/55-ZR17 (73W).
Von einer Reifenfabrikatsbindung steht nichts. Somit bin ich auch an kein Fabrikat gebunden. Das geht sogar soweit, dass ich Mischbereifung - Mal abgesehen von der Eigung oder Sinnhaftigkeit - fahren dürfte!
Um irgendwelchen Diskussionen aus dem Wege zu gehen, führe ich eine Kopie dieser Bescheinigung mit. Eine weitere von AVON für den "Spirit ST".
Mehr ist hierzu eigentlich nicht zu sagen.
Servus, Martin
also:
zu meiner V11, Type: KT, Variant: B, Version: 01, Rahmennummer: XXXXXXX, gehört das von MOTO GUZZI S.p.A - Via E.V. Parodi, 57 - 23826 Mandello del Lario (LC)-ITALIA, erstellte
"EC Certificate of Conformity", No.: 169118,
abgestempelt vom LRA Bayreuth, am 23.Aug. 2006, zur Erstzulassung.
Bezüglich der Bereifung stehen drei Reifengrößen drin: 120/70-ZR17 (58W), 170/60-ZR17 (72W) sowie 180/55-ZR17 (73W).
Von einer Reifenfabrikatsbindung steht nichts. Somit bin ich auch an kein Fabrikat gebunden. Das geht sogar soweit, dass ich Mischbereifung - Mal abgesehen von der Eigung oder Sinnhaftigkeit - fahren dürfte!
Um irgendwelchen Diskussionen aus dem Wege zu gehen, führe ich eine Kopie dieser Bescheinigung mit. Eine weitere von AVON für den "Spirit ST".
Mehr ist hierzu eigentlich nicht zu sagen.
Servus, Martin
- Josef Ernst
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben
Hallo Leute,
war heute mit meiner V11, Modell KR, beim TÜV. Keine Mängel, Prüfplakette erhalten. Montierte Reifen derzeit Bridgestone T30F EVO vorne, hinten T30R EVO hinten, Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bridgestone mitgeführt, nach der er nicht gefragt hat. Fragte dann den Prüfer, ob er mit die im Fz.-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) Reifenbindung "nur Reifenfabrikat Bridgestone Paarung 1 vo/hi BT010 oder BT020 Reifenfabrikatsbindung" austragen kann. Darauf, er muss nachschauen. Nach knapp 1/2 Std. Wartezeit kam er zurück. Kann er nicht machen. Ich muss angeblich jeden anderen Reifen, den ich montiere, per Einzelabnahme, Kosten ca. 50 Euro, eintragen lassen. Oder ich bekomme von Moto Guzzi eine Betriebserlaubnis oder Bescheinigung über erlaubte Reifen. Die Reifenfreigabe von Bridgestone für den montierten Reifen gilt meines Wissen noch Reifen vor Herstellung 2022. Wer hat Erfahrung bzw. hat schon jemand Bescheinigung von Moto Guzzi. Wer kann helfen. Danke im voraus
Sepp aus DGF
war heute mit meiner V11, Modell KR, beim TÜV. Keine Mängel, Prüfplakette erhalten. Montierte Reifen derzeit Bridgestone T30F EVO vorne, hinten T30R EVO hinten, Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bridgestone mitgeführt, nach der er nicht gefragt hat. Fragte dann den Prüfer, ob er mit die im Fz.-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) Reifenbindung "nur Reifenfabrikat Bridgestone Paarung 1 vo/hi BT010 oder BT020 Reifenfabrikatsbindung" austragen kann. Darauf, er muss nachschauen. Nach knapp 1/2 Std. Wartezeit kam er zurück. Kann er nicht machen. Ich muss angeblich jeden anderen Reifen, den ich montiere, per Einzelabnahme, Kosten ca. 50 Euro, eintragen lassen. Oder ich bekomme von Moto Guzzi eine Betriebserlaubnis oder Bescheinigung über erlaubte Reifen. Die Reifenfreigabe von Bridgestone für den montierten Reifen gilt meines Wissen noch Reifen vor Herstellung 2022. Wer hat Erfahrung bzw. hat schon jemand Bescheinigung von Moto Guzzi. Wer kann helfen. Danke im voraus
Sepp aus DGF
- Kosmolske2.0
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben
Mein Gott, ist das Ärgernisthema schon alt. Zeit es nochmal aufzugreifen. Ich habe mir auf die Elfe heute einen 180er HR aufziehen lassen. Auf eigenes Risiko sozusagen. Mein Händler hat mich gewarnt, das ich nur noch TÜV kriege, mit den Reifen, die auch im Schein stehen, oder aber man lässt ihn eintragen. Scheint jetzt wirklich akut zu sein das Thema. Im Schein steht natürlich der 170er. Ihr kennt das Thema zur Genüge.friedrich.apel hat geschrieben: Sa 30. Mär 2013, 12:35 Hallo,
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Wie sind eure Erfahrungen diesbezüglich dieses Jahr, also 2025?
Der Kollege hier hatte in 2013 schon von demselben Problem geschrieben.......
Eintragen lassen will ich nicht, weil dann meine Felgen zu sehr in den Fokus rücken.....
Einmal infiziert, immer erkrankt...
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben
Hallo in die Runde,
habe nächste Woche den TÜV-Termin bei meinem Händler. Der meinte auch das ich Probleme bekommen könnte, 170iger im Schein 180iger montiert. Habe meinen alten (ungültig gemachten) Schein rausgesucht, und da stehen beide Reifengrößen drin. Nehme die Kopie zum TÜV-Termin mit und bin mal gespannt was passiert. Es kann ja nicht sein, dass ich belangt werde, wenn die Zulassungsstelle das nicht in den neuen Schein übernimmt. Werde berichten.
Gruß Wilfried
habe nächste Woche den TÜV-Termin bei meinem Händler. Der meinte auch das ich Probleme bekommen könnte, 170iger im Schein 180iger montiert. Habe meinen alten (ungültig gemachten) Schein rausgesucht, und da stehen beide Reifengrößen drin. Nehme die Kopie zum TÜV-Termin mit und bin mal gespannt was passiert. Es kann ja nicht sein, dass ich belangt werde, wenn die Zulassungsstelle das nicht in den neuen Schein übernimmt. Werde berichten.
Gruß Wilfried
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben
Das sollte kein Problem sein.
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben
Ich hatte den Ärger auch auf der Zulassung, die wollten partout nicht den 180er eintragen bei der Ummeldung, trotz aller Unterlagen wie altem Brief, Reifenserviceinfo die bestätigt dass keine Fabrikatsbindung vorliegt usw. Ich hätte zum Tüv müssen, ein und austragen von 180er und der Bindung, die nie existierte aber die Zulassungsstelle automatisch mit dem blöden Satz immer einträgt, und dann hätte ich noch mal zur Zulassung müssen, neuen Termin, und austragen und neue Papiere. Alter, Arschlecken!
Wenn die mich anhalten hab ich Bilder vom Brief und der Reifenfreigabe dabei, da steht die EG Typgenehmigungsnummer drin, die gleiche wie im alten Brief und in den aktuellen Papieren.
Conti für KS, mit Hinweis keine Fabrikatsindung:
http://www.reifen-freigaben.de/pdf2/10040.pdf
KT:
http://www.reifen-freigaben.de/pdf2/10038.pdf
Wenn die mich anhalten hab ich Bilder vom Brief und der Reifenfreigabe dabei, da steht die EG Typgenehmigungsnummer drin, die gleiche wie im alten Brief und in den aktuellen Papieren.
Conti für KS, mit Hinweis keine Fabrikatsindung:
http://www.reifen-freigaben.de/pdf2/10040.pdf
KT:
http://www.reifen-freigaben.de/pdf2/10038.pdf
- Kosmolske2.0
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben
Danke Leute, aber ich fragte nach aktuellen Erfahrungen.
Diese Seite nennt sich "Reifenfreigabe.de"
In den Dokumenten der Reifenhersteller steht aber nicht
"Reifenfreigabe" oben drüber, sondern "Service-Information".
Bei Pirelli kann man sich zudem noch diesen Disclaimer vor Download der "Service-Information" durchlesen, also Quelle: Pirelli.com. (Hoffentlich verletze ich mit diesem Auszug keine Urheberrechte.)
Wichtiger Hinweis zu Reifenumrüstungen an Motorrädern!
Im Verkehrsblatt 15/2019 vom 15.08.2019 wurde die Praxis der Reifenumrüstung an Motorrädern neu festgelegt. Daraus resultiert, dass bestehende Bereifungsempfehlungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage bei abweichender Dimension oder Bauart herangezogen werden können.
Gültig ist die neue Vorgehensweise für Reifen, die nach 31.12.2019 hergestellt wurden, bzw. ab dem Jahr 01.01.2025 für alle Reifenumrüstungen.
Bei der Reifenumrüstung werden nun folgende Fälle unterschieden:
Fall 1: Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung (die Mehrheit der Fahrzeuge ab BJ 2000)
Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller.
Die Umrüstung ist zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Eine Anbauabnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht nötig (Verkehrsblatt 15-2019, Nr. 90). Für diesen Fall stellen wir Ihnen eine Service-Information zur Verfügung, aus der die von uns empfohlenen Reifenkombinationen für Ihr Fahrzeug hervorgehen.
Fall 1b: Geänderte Reifengröße, die innerhalb der original eingetragenen Reifengrößen liegt.
Setzt voraus, dass schon bei der Fahrzeughomologation mehrere Reifengrößen eingetragen wurden und die neue Reifengröße innerhalb der in der Zulassungsbescheinigung (ZB) oder im COC-Papier aufgeführten Dimensionen liegt. Diese änderung ist ohne Weiteres zulässig, auch hier hilft Ihnen eine Service-Information bei der Auswahl der geeigneten Bereifung.
Fall 1c: Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart.
Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §21 auf Grund §19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich!
Eine von uns ausgestellte Herstellerbescheinigung für die getesteten Fahrzeug-/Reifenkombinationen kann hier als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen, stellt aber keine Garantie für eine erfolgreiche Abnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung dar!
Grundsätzlich für Fall 1 gilt: Die geänderte Bereifung muss typgenehmigt (UN/ECE Regelung 75) und technische Parameter (Geschwindigkeitsindex, Traglast) gleich oder höherwertig sein.
Fall 2: Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung (alte Fahrzeuge mit ABE oder mit Einzelabnahme nach §20/21)
Die Verwendung anderer Reifen, als in den Zulassungsdokumenten aufgeführt, ist nicht zulässig! Hier ist ein Vorgehen wie in Fall 1c notwendig.
Allgemein gilt:
Eine evtl. in den Zulassungsdokumenten (COC und/oder ZB) eingetragene Reifenfabrikatsbindung entfällt für Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung durch diese Neuregelung.
Die in Vergangenheit ausgestellten Bescheinigungen (Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Service-Informationen) verlieren im Falle einer Größen-/Bauartänderung (Fälle 1c und 2) der dort aufgeführten Bereifung ihre Gültigkeit und können nur noch als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen. Für diese Art der Umbereifung werden wir in Zukunft nur noch Herstellerbescheinigung ausstellen. Wir empfehlen, die entsprechende Bescheinigung zur notwendigen Anbauabnahme mitzuführen.
Bei einer Reifenumrüstung ohne Größen-/Bauartänderung (Fälle 1a und 1b) können die bisher ausgestellten Bescheinigungen weiterhin verwendet werden. In der Zukunft werden wir in diesen Fällen eine Service-Information erstellen, die Ihnen bei der Auswahl der optimalen Bereifung für Ihr Fahrzeug helfen soll. Die bisher gebräuchlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen im Falle einer Reifenfabrikatsbindung sind nicht mehr nötig.
Aber wenn ich so ein Beamtendeutsch lese, schwirrt mir der Kopf.
Dann habe ich vom Tüv noch einen coc-Auszug,der aber leider ungestempelt nicht gültig, sondern auch nur wieder informativ ist. Wie gesagt, mein Händler warnte mich vor den neuesten Anwandlungen beim TÜV. Aber ich lasse mich wohl überraschen. Muss erst 2026: wieder hin.
Diese Seite nennt sich "Reifenfreigabe.de"
In den Dokumenten der Reifenhersteller steht aber nicht
"Reifenfreigabe" oben drüber, sondern "Service-Information".
Bei Pirelli kann man sich zudem noch diesen Disclaimer vor Download der "Service-Information" durchlesen, also Quelle: Pirelli.com. (Hoffentlich verletze ich mit diesem Auszug keine Urheberrechte.)
Wichtiger Hinweis zu Reifenumrüstungen an Motorrädern!
Im Verkehrsblatt 15/2019 vom 15.08.2019 wurde die Praxis der Reifenumrüstung an Motorrädern neu festgelegt. Daraus resultiert, dass bestehende Bereifungsempfehlungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage bei abweichender Dimension oder Bauart herangezogen werden können.
Gültig ist die neue Vorgehensweise für Reifen, die nach 31.12.2019 hergestellt wurden, bzw. ab dem Jahr 01.01.2025 für alle Reifenumrüstungen.
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Fall 1: Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung (die Mehrheit der Fahrzeuge ab BJ 2000)
Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller.
Die Umrüstung ist zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Eine Anbauabnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht nötig (Verkehrsblatt 15-2019, Nr. 90). Für diesen Fall stellen wir Ihnen eine Service-Information zur Verfügung, aus der die von uns empfohlenen Reifenkombinationen für Ihr Fahrzeug hervorgehen.
Fall 1b: Geänderte Reifengröße, die innerhalb der original eingetragenen Reifengrößen liegt.
Setzt voraus, dass schon bei der Fahrzeughomologation mehrere Reifengrößen eingetragen wurden und die neue Reifengröße innerhalb der in der Zulassungsbescheinigung (ZB) oder im COC-Papier aufgeführten Dimensionen liegt. Diese änderung ist ohne Weiteres zulässig, auch hier hilft Ihnen eine Service-Information bei der Auswahl der geeigneten Bereifung.
Fall 1c: Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart.
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Grundsätzlich für Fall 1 gilt: Die geänderte Bereifung muss typgenehmigt (UN/ECE Regelung 75) und technische Parameter (Geschwindigkeitsindex, Traglast) gleich oder höherwertig sein.
Fall 2: Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung (alte Fahrzeuge mit ABE oder mit Einzelabnahme nach §20/21)
Die Verwendung anderer Reifen, als in den Zulassungsdokumenten aufgeführt, ist nicht zulässig! Hier ist ein Vorgehen wie in Fall 1c notwendig.
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Die in Vergangenheit ausgestellten Bescheinigungen (Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Service-Informationen) verlieren im Falle einer Größen-/Bauartänderung (Fälle 1c und 2) der dort aufgeführten Bereifung ihre Gültigkeit und können nur noch als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen. Für diese Art der Umbereifung werden wir in Zukunft nur noch Herstellerbescheinigung ausstellen. Wir empfehlen, die entsprechende Bescheinigung zur notwendigen Anbauabnahme mitzuführen.
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben
Nachtrag: und ganz ehrlich, bevor ich mich wieder auf unfruchtbare Gespräche mit irgendeinem "regeltreuen" und unfähigen Tüv-Prüfer einlassen muss, fahre ich dann halt auch den 170er. Also künftig, falls ich mit dem 180er demnächst auflaufe....dann habe ich einen zulässigen Reifen auf unzulässigen Felgen.... 
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben
Die Prüfingenieure und die Polizei haben über die EDV Zugriff auf die Fahrzeugdaten und da stehen alle Reifengrößen drin. Der 180er ist bei der KS und KT Erstausrüstung. Man ist nicht verpflichtet ungültige/alte Dokumente mitzuführen, was aber meist die Diskussion verkürzt. Ich hatte bei der Anmeldung schon mehrfach freundlich gebeten die zweite Reifengröße zu übernehmen, was nie ein Problem darstellte. Der 170er auf der breiten 5,5"-Felge ist zu schmal, so dass der Reifen dann zu flach ist. Das fährt sich im kurvigen Gebiet beschissen.
Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit ! 
Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben
Bei mir kommt auch fast jedes Mal diese Frage mit dem 180er auf.
Ich gebe dann immer zu Protokoll, dass ich nichts für die neuen Fahrzeugpapiere könne und er doch seine EDV bemühen soll, um in die ABE des Mopeds zu gucken.
Und siehe da, dort findet er dann auch den 180er als freigegeben.
Ich gebe dann immer zu Protokoll, dass ich nichts für die neuen Fahrzeugpapiere könne und er doch seine EDV bemühen soll, um in die ABE des Mopeds zu gucken.
Und siehe da, dort findet er dann auch den 180er als freigegeben.
V11 Ballabio EZ 2004
LM1000 EZ 1991
EX:
Puch X50
Honda MTX80 (später mutiert zu MTX125)
Kawasaki GPZ1100 (KZT10B) - nix original
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- roland.k
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben
Ja so ist das. Ich hatte das auch schon unterwegs mit der Motorradpolizei. Ich habe dem das dann auch so gesagt und er hat erwiedert, dass er im Augenblick keinen Zugriff hat, was mir dann aber egal war. Ich hatte dann erwiedert, dass er dann aber schlecht vorbereitet ist..... Nach einem Telefonat in der Dienststelle, war das dann auch geregelt. Ich weigere mich grundsätzlich alte "entwertete" Dokumente mit mir zu führen.
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben
Okay, das mit dem zu schmal habe ich nicht bedacht. Das wollen wir nicht. Um beschissen zu fahren, reicht mir schon der 180er Reifen.roland.k hat geschrieben: Fr 12. Sep 2025, 07:06 Die Prüfingenieure und die Polizei haben über die EDV Zugriff auf die Fahrzeugdaten und da stehen alle Reifengrößen drin. Der 180er ist bei der KS und KT Erstausrüstung. Man ist nicht verpflichtet ungültige/alte Dokumente mitzuführen, was aber meist die Diskussion verkürzt. Ich hatte bei der Anmeldung schon mehrfach freundlich gebeten die zweite Reifengröße zu übernehmen, was nie ein Problem darstellte. Der 170er auf der breiten 5,5"-Felge ist zu schmal, so dass der Reifen dann zu flach ist. Das fährt sich im kurvigen Gebiet beschissen.
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben
...und täglich grüßt das Murmeltier. Ich war letztes Jahr mit dem nagelneuen 180er Angel bei der HU. Obwohl bei mir auch nur der 170er eingetragen ist, hat der Prüfer nicht einmal mit der Wimper gezuckt. Vor mir war noch ein Kollege mit seiner Cali an der Reihe, der wurde wegen falschen Pneus wieder ohne Plakette heim geschickt und hat dabei ordentlich abgekotzt.
Jaja, die Herrschaften in Brüssel und Berlin setzen alles daran, die Laune der Kraftfahrzeugfahrer solange zu vermießen, bis auch der Letzte nur noch mit dem Elektroesel umher reitet.
Aber pssst, Politik ist hier ja unerwünscht und es gibt wieder Schimpfe vom Admin...

Jaja, die Herrschaften in Brüssel und Berlin setzen alles daran, die Laune der Kraftfahrzeugfahrer solange zu vermießen, bis auch der Letzte nur noch mit dem Elektroesel umher reitet.
Aber pssst, Politik ist hier ja unerwünscht und es gibt wieder Schimpfe vom Admin...
Der Bayern Toni
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben
Da das Thema ja schon länger wie ein Damoklesschwert über uns hing, bin ich im letzten Jahr mit dem alten und ungültig gemacht en Brief des Vorbesitzers zur Zulassungsstelle gegangen. In dem alten Brief war der 180er und der 170er eingetragen. In der neuen Zulassungsbescheinigung II ist nur die in der Reihenfolge letzte Reifengröße eingetragen. Man hat mir ohne großen Aufwand den 180er nachträglich eingetragen, ohne TÜV Abnahme oder ähnliches. Das einzige Problem war, dass man nicht so recht wusste, wieviel Gebühren man mir dafür abknöpfen wollte. Wir haben uns dann auf 12 Euro geeinigt. Das ganze scheint auf dem guten Willen der Zulassungsstelle zu beruhen. Es lebe die Bürokratie !
V11 Le Mans 2001; V85 TT Travel E5+
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben
Das klingt doch mal vernünftig.
Ne Eintragung ohne TÜV.
Spaß beiseite - wirklich Klasse.
Wohl dem, der den alten Brief noch hat.....ich leider nicht.
Ne Eintragung ohne TÜV.
Spaß beiseite - wirklich Klasse.
Wohl dem, der den alten Brief noch hat.....ich leider nicht.
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben
Im COC-Papier steht das auch drin. Das kannst Du zur Not bei Guzzi anfordern.
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben
Ich hab nur die COC von meiner ersten V11 KT, aber nicht von der aktuellen LM.roland.k hat geschrieben: So 14. Sep 2025, 18:49 Im COC-Papier steht das auch drin. Das kannst Du zur Not bei Guzzi anfordern.
Hatte mir auch schon überlegt, ob ich die passende für meine Elfe ordere - Luigi will aber für das Blatt Papier 160 €!
Der Bayern Toni
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben
160€? Und wenn Du es Dir als PDF per mail schicken lässt?
Für 160€ kriegst Du ziemlich genau einen Hinterreifen...oder aber ein Blatt Papier aus Mandello.

Für 160€ kriegst Du ziemlich genau einen Hinterreifen...oder aber ein Blatt Papier aus Mandello.

Einmal infiziert, immer erkrankt...