@Macin Tosh und Roland: Die Seite von Conti ist gut. Unbedingt oben mit einpflegen!!!
Ich habe nochmals den Artikel durchgeackert und finde meine Meinung nach wie vor bestätigt:
Jürgen Frank vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat geschrieben:"Es gibt für den Motorradhersteller keine rechtliche Verpflichtung, eine Beschränkung in der Typgenehmigung in Form einer Fabrikatsbindung für Reifen vorzunehmen. Die Notwendigkeit, eine Beschränkung in Form einer Fabrikatsbindung vorzunehmen, ergibt sich aus den Fahreigenschaften des jeweiligen Motorradtyps. Die Verantwortung dafür, dass alle auf dem Markt befindlichen typgenehmigten Reifen in den für den Motorradtyp vorgegeben Reifengrößen zu keinen fahrdynamischen Sicherheitsproblemen führen, trägt der Hersteller selbst. Werden jedoch die notwendigen Fahreigenschaften nur mit bestimmten Fabrikaten erreicht und somit in der Typgenehmigung-Genehmigung aufgeführt, sind diese Beschränkungen für den Verbraucher bindend."
Wenn Moto Guzzi der Meinung ist, dass die Fahreigenschaften nur mit einem bestimmten Reifen gewährleistet ist, so muß MG eine Reifenbindung aussprechen. Theoretisch müsste MG auch Reifen ausklammern, welche nicht zum Fahrzeug passen (Enduro-Reifen, Rennreifen nicht, da die ja keine E-Nummer haben) Tut MG dies nicht, kann alles in der richtigen Größe mit Typengenehmigung (E-Nummer des Reifen-Herstellers) montiert werden. Der Reifenhersteller gibt in einer Liste die in Frage kommenden Reifen an um dem Kunden den Frust eines Enduro-Reifens zu ersparen.
Im Umkehrschluß heißt das: Will z.Bsp.: Conti an eine Gruppe von Motorrädern Reifen mit Fabrikatsbindung seitens des Motorrad-Herstellers verkaufen (unsere KR-Modelle), muß Conti eine explicite Empfehlung aussprechen, eine Freigabe erteilen für eben dieses Motorrad.
Biker Journal hat geschrieben:Verzichtet ein Fahrzeughersteller auf sicherheitsrelevante Reifenfreigaben, ist es naheliegend, dass in diesem Fall wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen könnten. Allein im Jahr 2007 präsentierte der japanische Motorradhersteller Suzuki mindestens sechs neue Motorräder. Das komplette Programm zwischen 400 und 1.800 ccm umfasst zu diesem Zeitpunkt 22 straßenzugelassene Modelle (Quelle: 'MOTORRAD Katalog 2007'). Klar hingegen die Frage, wer bei einem Unfall durch Reifenschaden haftet, wenn der Fahrzeughersteller keinerlei Bindung mehr vorgibt oder nur eine, die vielleicht nicht mehr produziert wird. Dann nämlich geht der 'Schwarze Peter' an den Halter des Fahrzeugs. Es sei denn, der Reifenhersteller hat von sich aus das jeweilige Fahrzeug mit dem betreffenden Reifen ausgiebig getestet und folglich eine offizielle Freigabe erstellt. In diesem Fall würden die Kosten zu Prüfung und Erstellung des Gutachtens bei den Reifenherstellern hängen bleiben.
Wenn dieser Absatz so zutrifft wie geschrieben, dann haben die Anwälte in Zukunft mehr als genug zu tun oder unsere Mopeds fahren bald nur noch auf den Felgen rum. Was bitte ist denn ein Reifenschaden im rechtlichen Sinne?
- Ein Plattfuß?
ein Unfall, durch einen "falschen" Reifen hervorgerufen?
ein Unfall, der durch Montage eines BT57 hätte vermieden werden können?
Sorry, aber da komm ich aus dem Schmunzeln nicht mehr raus.
Die Tatsache, dass Hersteller bestimmter Reifen nach wie vor FREIGABEN für Motorräder ohne Reifenbindung erstellen, liegt wohl eher im wirtschaftlichen Interesse begründet. Getestet wird nicht, ob es der beste aller Reifen für ein bestimmtes Motorrad ist, sondern, ob der Reifen zumindest die fundamentalen Anforderungen an einen Reifen erfüllt um als verkehrssicher zu gelten. Ist die Pelle zu allem Überfluß dann auch noch gut: Glück gehabt. BAUERNFÄNGEREI, meiner Meinung nach. Dennoch interessant, was passiert, wenn man z.Bsp. auf die Elfe einen Enduro Reifen montiert. Auf normaler Strasse sicherlich fatal. Damit das nicht passiert, dafür gibt es von Conti oder Michelin die Liste mit den Fahrzeugen (Link vom Roland weiter oben) Stünde in dieser Liste der Enduro-Schlappen mit drinne, dann hätte der Reifen-Hersteller im Falle eines recht wahrscheinlichen Unfalls ein Problem!
Das ganze etwas theoretischer ausgedrückt:
Früher mit Fabrikatsbindung gab es eine 1:1 Beziehung zwischen Motorrad-Hersteller und Reifen-Hersteller. Der Kunde war aussen vor.
Heute ist es eine m:n Beziehung bzw. eine m:n:o Dreiecksbeziehung, in welcher jeder der Beteiligten seine Hausaufgaben machen muß.